1. Anerkennung des Selbstverständnisses

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden das Selbstverständnis des CSD Herzogenaurach in seiner jeweils gültigen Fassung an.

2. Verhalten während der Veranstaltung

Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang miteinander.

Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Ordner*innen, des Awareness-Teams sowie von Rettungsdiensten und Sicherheitsbehörden ist Folge zu leisten.

Rettungswege, Zufahrten, Eingänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.

3. Standflächen, Auf- und Abbau

Die zugewiesene Standfläche darf ausschließlich im vorgesehenen Umfang genutzt werden.

Aufbau, Betrieb und Abbau erfolgen innerhalb der von der Veranstaltungsleitung bekanntgegebenen Zeiten.

Teilnehmende sind für den sicheren Aufbau und Betrieb ihrer Stände, Pavillons, technischen Geräte und sonstigen Aufbauten selbst verantwortlich.

Die genutzte Fläche ist nach Veranstaltungsende sauber und frei von Abfällen zu hinterlassen.

4. Ausgabe von Speisen und Getränken

Die Ausgabe von Speisen oder Getränken auf dem Straßenfest ist bei der Anmeldung anzugeben.

Für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie erforderlicher Belehrungen, Nachweise und Genehmigungen sind die jeweiligen anbietenden Organisationen selbst verantwortlich.

5. Sicherheit

Teilnehmende haben die von der Veranstaltungsleitung festgelegten Sicherheits- und Organisationsvorgaben einzuhalten.

Wer im Rahmen der Versammlung oder Veranstaltung Fahrzeuge ohne Motorkraft (z. B. Bollerwagen, Lastenräder oder vergleichbare Transportmittel) einsetzt, hat hierfür eine verantwortliche Person zu benennen. Die verantwortliche Person muss an einer von der Veranstaltungsleitung vorgesehenen Einweisung teilnehmen und den sicheren Betrieb des eingesetzten Fahrzeugs während der gesamten Veranstaltung gewährleisten.

Technische Geräte, Lautsprecheranlagen, Stromerzeuger oder sonstige besondere Aufbauten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung eingesetzt werden.

6. Haftung

Die teilnehmenden Organisationen haften für Schäden, die durch sie oder die von ihnen eingesetzten Personen verursacht werden.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachten Eigentums übernimmt die Veranstaltungsleitung keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

7. Ausschluss

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Selbstverständnis, diese Teilnahmebedingungen oder behördliche Auflagen kann die Veranstaltungsleitung Organisationen von der Veranstaltung ausschließen.

Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung etwaiger angefallener Gebühren.

8. Zustimmung

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, das Selbstverständnis und die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und anzuerkennen.