Beitragsordnung des Vereins Pride Herzo
Stand vom 17.09.2025
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder*innen, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitragssatzes.
- Die festgesetzten Beträge werden zum Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge
| Jugendmitglieder | 0 € |
| Ordentliche Mitglieder | 30 € |
| Ehrenmitglieder | 0 € |
| Fördermitglieder | 60 € |
§ 4 Beitragsfreistellung für das Gründungsjahr
Für das Gründungsjahr 2025 werden keine Beiträge erhoben.
Herzogenaurach, 17.09.2025