Beitragsordnung des Vereins Pride Herzo

Stand vom 17.09.2025

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder*innen, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitragssatzes.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§ 3 Beiträge

Jugendmitglieder0 €
Ordentliche Mitglieder30 €
Ehrenmitglieder0 €
Fördermitglieder60 €

§ 4 Beitragsfreistellung für das Gründungsjahr

Für das Gründungsjahr 2025 werden keine Beiträge erhoben.

Herzogenaurach, 17.09.2025